Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für technische und organisatorische Beratungs-, Koordinations- und Projektbegleitungsleistungen
Stand: August 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von Volker Marx, Beratungsdienstleistungen, Röblingstraße 16, 99974 Mühlhausen.
Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot haben Vorrang. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung in Textform.
2. Vertragsschluss und Auftragsinhalt
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch den einvernehmlichen Beginn der Leistung zustande. Art, Umfang, Termine, Mitwirkungspflichten und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags sollen in Textform vereinbart werden. Daraus entstehender zusätzlicher Zeit- und Kostenaufwand wird gesondert vergütet.
3. Leistungsumfang und Abgrenzung
Die Leistungen umfassen insbesondere die technische und organisatorische Begleitung von Nutzungsänderungen, Bau- und Brandschutzprojekten, die Koordination von Projektbeteiligten und Bauabläufen, die Zusammenführung erforderlicher Informationen und Nachweise sowie die Bereitstellung technischer Dokumentationen und prüffertiger Brandschutzunterlagen.
Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher, fachlicher, behördlicher Prüf- oder Genehmigungserfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Fachplanung, Fachnachweise, Prüfung, Freigabe und Genehmigung bleiben den jeweils qualifizierten und hierzu befugten Fachleuten oder Behörden vorbehalten. Rechts- und Steuerberatung sowie Rechtsvertretung vor Gerichten oder Behörden sind nicht Bestandteil der Leistungen.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Entscheidungen und Ansprechpartner vollständig und rechtzeitig bereit. Er prüft überlassene Zwischenergebnisse und weist unverzüglich auf erkennbare Unstimmigkeiten hin.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender, verspäteter oder unrichtiger Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verlängern sich in diesem Fall angemessen.
5. Vergütung, Auslagen und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Zusatzleistungen, notwendige Reisen, Fremdkosten und sonstige Auslagen werden nur berechnet, soweit dies vereinbart oder vom Auftraggeber veranlasst wurde.
Rechnungen sind innerhalb des im Angebot oder in der Rechnung genannten Zahlungsziels ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Vereinbarte Vorschüsse und Abschlagszahlungen bleiben zulässig.
6. Termine und Leistungshindernisse
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere behördliche Verzögerungen, fehlende Mitwirkung Dritter, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, verlängern betroffene Fristen angemessen.
7. Änderungen, Kündigung und Beendigung
Änderungen des Leistungsumfangs sollen vor ihrer Ausführung in Textform festgehalten werden. Kündigungs- und Rücktrittsrechte richten sich nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
Bis zur Beendigung vertragsgemäß erbrachte Leistungen sowie nicht mehr vermeidbare und nachgewiesene Aufwendungen sind zu vergüten, soweit gesetzlich zulässig.
8. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen. Vorbestehende Unterlagen, Methoden, Vorlagen, Kennzeichen und allgemeines Fachwissen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Rechte Dritter bleiben unberührt.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragsparteien behandeln ihnen im Rahmen des Auftrags bekannt werdende vertrauliche Informationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Anbahnung und Durchführung des Auftrags verarbeitet. Soweit erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
10. Mängel und Nacherfüllung
Soweit im Einzelfall werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Vor weitergehenden Ansprüchen ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies gesetzlich vorgesehen und zumutbar ist.
11. Haftung
Volker Marx haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit die Vereinbarung nach § 38 ZPO zulässig ist, Mühlhausen in Thüringen. Dies gilt insbesondere, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.